Selbsthilfegemeinschaft Spina Bifida und Hydrocephalus

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Willkommen auf der Startseite

Willkommen

Die Selbsthilfegemeinschaft setzt sich für von Spina Bifida und Hydrocephalus betroffene Mitmenschen ein. Wir bieten Ihnen auf diesen Seiten einen Überblick über unsere Ziele und Vorhaben. Sie können uns kennenlernen, unsere Berichterstattung über Ereignisse verfolgen oder mit uns Kontakt aufnehmen.

 

Schwerbehindertenausweis künftig im Bankkartenformat

Ab 1. Januar 2013 kann der neue Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat beantragt werden. Im Rahmen unserer Veranstaltungen werden wir immer wieder darauf hinweisen. Auskünfte gibt der Vorstand.

 

Bowling

Einmal im Monat gehen wir zusammen mit unseren "Rolli´s"  in die Bowling-Arena in Troisdorf-Spich zum bowlen. (www.boa-spich.de)

Dort treffen wir uns gegen 13:45 Uhr damit wir pünktlich um 14:00 Uhr beginnen können.

Nächster Termin: Samstag, 16. Juni 2012

Wir bitten um Anmeldung bis spätestens zum Donnerstag, 14.06.12
per E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Stammtisch

Unseren nächsten Stammtisch führen wir in Bonn im Haus am Müllestumpe durch.

Dienstag, 5. Juni 2012, ab 19:30 Uhr.

www.muellestumpe.de

 

U 3 auch für behinderte Kinder?!

Ab 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem 1. Lebensjahr in Kindertagesstätten oder bei einer Tagesmutter. Hierauf haben sich Bund und Länder bereits vor Jahren verständigt. Der Bund stellt für den Bau von Einrichtungen insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung, die durch Ländermittel ergänzt werden müssen. Bundesweit sollen im Durchschnitt 32% der Kinder einen Betreuungsplatz erhalten (bei den übrigen geht man davon aus, dass die Kinder bis zum 3. Lebensjahr ausschließlich in bzw. durch die Familie betreut werden). NRW wird diese Zielmarke wohl nicht erreichen. Das Familienministerium verstärkt jetzt nochmals seine Anstrengungen und hat dazu eine "Krippenkonferenz" durchgeführt.

Zum 1. März 2012 sollen nun die Daten aktuell erfasst werden, als Grundlage für die Planungen von Städten und Gemeinden. Die Versorgungsquote im Rhein-Sieg-Kreis liegt derzeit bei knapp 15 %. Wie hoch die Nachfrage 2013 tatsächlich sein wird, kann derzeit niemand konkret sagen! Dabei ist der Rechtsanspruch gegenüber den Kommunen einklagbar. Das Land hat aktuell nochmals ca. 400 Mio € in den Haushalt eingestellt, die den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Weitere Mittel sollen später für die Betriebskosten bereit gehalten werden.

Familien mit behinderten Kinder haben unter Umständen zusätzlichen Informationsbedarf. Neben den sogenannten freien Trägern von Kindertageseinrichtungen ist das zuständige Jugendamt Ansprechpartner. Zu berücksichtigen sind z.B. das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" vom 13.12.2006 und das "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen". In diesem Gesetz werden öffentliche Einrichtungen zu umfassender Barrierefreiheit verpflichtet. Inklusion muss im Kleinkindalter beginnen; niemand darf ausgeschlossen werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen Andreas Fritsch, Alwin Proost und Walter Bass zur Verfügung. Kontaktdaten auf dieser Homepage unter "Die Selbsthilfegemeinschaft". Wir helfen weiter....