Ab 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem 1. Lebensjahr in Kindertagesstätten oder bei einer Tagesmutter. Hierauf haben sich Bund und Länder bereits vor Jahren verständigt. Der Bund stellt für den Bau von Einrichtungen insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung, die durch Ländermittel ergänzt werden müssen. Bundesweit sollen im Durchschnitt 32% der Kinder einen Betreuungsplatz erhalten (bei den übrigen geht man davon aus, dass die Kinder bis zum 3. Lebensjahr ausschließlich in bzw. durch die Familie betreut werden). NRW wird diese Zielmarke wohl nicht erreichen. Das Familienministerium verstärkt jetzt nochmals seine Anstrengungen und hat dazu eine "Krippenkonferenz" durchgeführt.
Zum 1. März 2012 sollen nun die Daten aktuell erfasst werden, als Grundlage für die Planungen von Städten und Gemeinden. Die Versorgungsquote im Rhein-Sieg-Kreis liegt derzeit bei knapp 15 %. Wie hoch die Nachfrage 2013 tatsächlich sein wird, kann derzeit niemand konkret sagen! Dabei ist der Rechtsanspruch gegenüber den Kommunen einklagbar. Das Land hat aktuell nochmals ca. 400 Mio € in den Haushalt eingestellt, die den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Weitere Mittel sollen später für die Betriebskosten bereit gehalten werden.
Familien mit behinderten Kinder haben unter Umständen zusätzlichen Informationsbedarf. Neben den sogenannten freien Trägern von Kindertageseinrichtungen ist das zuständige Jugendamt Ansprechpartner. Zu berücksichtigen sind z.B. das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" vom 13.12.2006 und das "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen". In diesem Gesetz werden öffentliche Einrichtungen zu umfassender Barrierefreiheit verpflichtet. Inklusion muss im Kleinkindalter beginnen; niemand darf ausgeschlossen werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen Andreas Fritsch, Alwin Proost und Walter Bass zur Verfügung. Kontaktdaten auf dieser Homepage unter "Die Selbsthilfegemeinschaft". Wir helfen weiter....